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iPad - FAQ

An der GS Regenbogen ist das Lernen mit iPads ein fester und fast alltäglicher Bestandteil von Lernprozessen. Je nach Altersstufe werden die Kinder an die Arbeit mit den iPads herangeführt.

Seit 2020 arbeiten wir mit schuleigenen iPads für jede Schülerin und jeden Schüler. Dies hat sich sehr bewährt und den Unterrichtsalltag bereichert.

Auch alle Lehrerinnen und Lehrer sind mit Dienst-iPads ausgestattet.

Im Folgenden finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten.

Wie werden die iPads im Unterricht eingesetzt?

Die iPads sollen den Unterricht in unterschiedlichen Bereichen ergänzen und bereichern. Hier einige Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit und konkrete Umsetzung:

  • Digitale Schulbücher ergänzen (in Zukunft zunehmend) die Printversionen

  • Aufgaben und Ergebnisse können per E-Mail oder Airdrop unkompliziert präsentiert oder direkt versendet werden, so dass weniger Kopien anfallen (kostengünstiger, umweltfreundlicher)

  • Neue Unterrichtsmethoden und Aufgabenstellungen werden ermöglicht, so dass eine bessere Differenzierung und Individualisierung möglich ist und Lerninhalte anschaulicher dargestellt werden können

  • Flexibilisierung des Lernortes: das iPad erlaubt das mobile Arbeiten überall im Schulgebäude

  • Individualisierung und Differenzierung: Aufgaben, Filme und Übungen können im eigenen Tempo und Schwierigkeitsgrad angesehen und bearbeitet werden

  • Steigerung der Lernmotivation durch den Einsatz aktueller, ansprechender Materialien und Methoden

  • Selbstständige Formen des Übens werden ermöglicht und trainiert

  • Verstärkte Nutzung von Lernapps 

Darüber hinaus üben unsere Schüler*innen einen sicheren Umgang mit digitalen Medien ein und werden in ihrer Medienkompetenz geschult.

Wird das iPad in jedem Fach genutzt?

Grundsätzlich gibt es in jedem Fach sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten für das iPad. Das bedeutet aber nicht, dass es ständig zum Einsatz kommt. Die Nutzung des iPads ist immer vom jeweiligen Lernziel und den didaktischen sowie methodischen Überlegungen und Umständen abhängig. Letztlich entscheiden also der Lehrplan und die Lehrkraft über den Einsatz der Geräte.

Lenkt das iPad nicht vom Unterricht ab? Ist Missbrauch zu befürchten?

Ja. Das iPad lenkt, vor allem wenn es neu ist, leicht ab. Nach den Erfahrungen in der Testphase legt sich „der Reiz des Neuen“ aber nach einiger Zeit und das iPad wird ein „normales“ Arbeitsgerät. Darüber hinaus sind klassen- und ggf. auch schülerbezogene Regeln und Maßnahmen möglich, um eine Ablenkung zu minimieren bzw. zu unterbinden.

  • Grundsätzlich soll und wird das iPad nicht in allen Unterrichtsstunden bzw. allen Phasen des Unterrichts auf dem Tisch liegen bzw. angeschaltet sein. Zuklappen und Umdrehen!

  • Durch die Verwaltungssoftware JAMF ist es möglich die iPads zentral in der Funktion (während der Schulzeit) einzuschränken.

  • Auch die Lehrkräfte können über die Apple Classroom App die Nutzung der iPads der jeweiligen Lerngruppe einschränken – die Möglichkeiten reichen von der „Vollsperrung“ bis zur Einschränkung auf eine App oder eine zeitlich begrenzte Nutzung.

  • Bei anhaltender oder wiederholter Missachtung von Nutzungsvorgaben sind neben pädagogischen Maßnahmen auch die zeitweise Sperrung oder Abgabe des Geräts denkbar.

Grundregel: Ich benutze das iPad auf dem Schulgelände und während der Schulzeit nur zu schulischen Zwecken und nur nach Erlaubnis durch eine Lehrkraft.

Verlernen die Kinder durch die Nutzung nicht die Handschrift bzw. wird diese nicht vernachlässigt?

Auf keinen Fall soll die Arbeit mit Pencil oder Tastatur die Handschrift „ablösen“ oder ersetzen. Die Handschrift wird in jedem Fall weiter genutzt und gefördert und spielt eine wichtige Rolle für die Entwicklung feinmotorischer und kognitiver Fertigkeiten. 

Aus unserer Sicht ist die Frage nach der Handschrift keine „Entweder-oder-Frage“. Vielmehr geht es darum, sowohl die Handschrift als auch die Nutzung von Pencil und Tastatur zu fördern und zu fordern. Studien zeigen, dass insbesondere schwache Handschreiber vom Tastaturschreiben profitieren und die Nutzung eines digitalen Pencils mit seinen neuartigen Möglichkeiten (Überarbeiten, Weiterverarbeiten, kreatives Erweitern) sogar zum Schreiben mit der Hand motivieren kann.

Kann ich als Elternteil die private Nutzung des iPads einschränken?

Vorab: Nicht alles kann und muss per Technik verboten oder eingeschränkt werden. Ebenso wichtig ist es, ein Bewusstsein und Vertrauen bei den Kindern zu schaffen und die Mediennutzung zu begleiten. Wo Absprachen und Vereinbarungen aber nicht eingehalten werden, kann es unter Umständen sinnvoll sein, die Nutzung zu kontrollieren oder zu beschränken.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einige Möglichkeiten aufzeigen:

  • WLAN: Sie möchten den heimischen Internetzugriff begrenzen oder kontrollieren. Dafür kann es sinnvoll sein, ein zusätzliches WLAN nur für die Geräte der Kinder einzurichten, dessen Nutzung dann zeitlich eingeschränkt ist.

  • Bildschirmzeit: Die iPad-Funktion „Bildschirmzeit“ kann genutzt werden, um die Nutzungszeit (für bestimmte Apps) zu begrenzen. Eine Anleitung finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=mHLk58Aq-Ko

  • Die Verwendung einer Eltern-Apple-ID (s. entsprechendes Kapitel) und damit die Kontrolle über die Installation von Apps.

Was ist eine Apple-ID?

Eine Apple-ID entspricht einem Benutzerkonto bei Apple. Sie wird in der Regel über eine gültige E-Mail-Adresse gebildet. Mit der Apple-ID können kostenfreie oder kostenpflichtige Apps im „App Store“ herunterladen werden. Einige Apps setzen eine gültige Apple-ID voraus.

Sie können eine bereits vorhandene private Apple-ID verwenden oder eine neue Apple-ID einrichten. Dazu beachten Sie bitte Folgendes: Apple IDs können in Deutschland erst ab 16 Jahren erstellt werden. Somit muss für unter 16jährige Schülerinnen und Schüler ein Elternteil die Apple ID anlegen.

Die Einrichtung erfolgt entweder direkt über das Gerät (https://support.apple.com/de-de/HT204316) oder – sofern bereits ein Elternteil eine Apple-ID besitzt – über die Familienfreigabe. Weiterführende Informationen befinden sich hier:  https://support.apple.com/de-de/HT201084.

Für private Apple-IDs leistet die Schule keinen Support. Für die Apps, die sich Ihr Kind privat auf das IPad lädt, tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung. Wir raten davon ab, den Kindern unangemessene Apps zu installieren bzw. dies zu erlauben.

Sind die iPads versichert?

Die iPads sind nicht über die Schule versichert. Ob und in welchem Umfang es sinnvoll ist, ein iPad zu versichern, liegt in der Hand der Eltern. Prüfen Sie bitte ggf., ob Schäden am IPad durch Ihre Haftpflichtversicherungen abgedeckt sind. Andernfalls erwägen Sie bitte den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

Ein Formblatt der Gemeinde Hiddenhausen, in dem der Wert und die Ausstattung der iPads beschrieben werden, finden sie hier.

Was ist, wenn ein Gerät verloren geht oder gestohlen wird?

Wenn das Gerät verloren geht, muss die Schule informiert werden. Eventuell kann das Gerät geortet werden. Darüber hinaus sollte bei einem Diebstahl Anzeige erstattet werden. Ob und in welchem Umfang ihr Gerät gegen Diebstahl und Verlust versichert ist, hängt von der gewählten Versicherung ab. Eine Versicherung durch die Schule besteht nicht.

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